Konsequent gegen Herrschaft!
Sozialarbeiter Barack Obama wird 2008 der neue US-President

Persönliche Änderungswünsche

Menschenrechte

Allgemeines

Ist :

Egoistische Starke (moderner Adel) lehnen Menschenrechte als Einschränkung ihrer gewissenlosen und verantwortungslosen Freiheit ab, außer es geht um ihre eigenen Menschenrechte gegenüber einem noch Stärkeren, z.B. der Gemeinschaft. Deshalb werden nur die SGB-Betroffenen entrechtet, nicht die Vermögenden. Neoliberales Denken.

  • Die Menschenrechte der EU auf europäischer Ebene liegen deshalb deutlich hinter den Menschenrechten der UN auf weltweiter Ebene zurück, an die sich der neoliberale moderne Adel jedes Staates nicht halten will. Siehe SGB II (Hartz IV).
    Und sie könnten mit dem neuen Lissabon-Vertrag durch die EU-Politiker-Elite dank mangelhafter EU-Demokratie noch weiter zurückgedrängt werden.
  • Die Menschenrechte der UN sind bezüglich qualitativer Ausführungen weit entwickelt, nur bezüglich quantitativer Ausführungen nichtssagend. Die quantitativen Ausführungen werden den modernen Adeligen überlassen. Z.B. fehlt eine Angabe wieviel Prozent vom Durchschnittseinkommen jedem als Mindestlohn bzw. als BGE überwiesen wird. Selbstbestimmung und Mitbestimmung sind somit mehr als das Almosen Menschenrechte. Vergleiche Ausführungen von Chantal Mouffe.

Soll : Erst durch Selbstbestimmung und Mitbestimmung für alle werden auch notwendige quantitative Ausführungen gemacht. D.h. nicht nur ein beliebiges Mindesteinkommen festgelegt, sondern ein genau beziffertes Mindesteinkommen.

Hier gibt es zwei Wege.

1. Der eine Weg ist, die Menschenrechte weiterhin auf qualitative Ausführungen zu beschränken, aber dafür die Selbstbestimmung und Mitbestimmung der Menschen vor Ort zu stärken. Subsidiarität.

Die sozial Engagierten und Parteien fordern dann einen höheren Wert als das Existenzminimum der Regierung bzw. des BVerfG. Der Wert sollte deutlich über der Armutsgrenze liegen.

2. Der andere Weg ist durch Selbstbestimmung und Mitbestimmung der weltweiten Bevölkerung die qualitativ-relativen Ausführungen der Menschenrechte zu konkretisieren.

Beide Wege sind nicht leicht. Denn die Förderung von Selbstbestimmung und Mitbestimmung für alle ist zwangsläufig eine Stärkung der Schwachen und eine Beschränkung für Starke.

Diese Selbstbestimmung und Mitbestimmung für alle ist somit ein wichtiges Menschenrecht, das in jeder Verfassung garantiert sein sollte.

 

Internationale Menschenrechtscharta

Die Universal Declaration of Human Rights oder die Internationale Menschenrechtscharta besteht aus folgenden Texten

 

Nachfolgend sollen Beispiele geliefert werden für den Unterschied zwischen Mitbestimmung und von Regierungen fremdbestimmten Menschenrechten. (In Arbeit)

 

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

 

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte

 

Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Armut durch zu geringes Einkommen : Ein durch Sozialleistungen ALG II von 3 Euro pro Stunde auf ca. 5 Euro pro Stunde aufgestockter Lohn scheint der Wirtschaft und der Regierung von SPD und CDU im Jahre 2009 angemessen, siehe Artikel 7ai.

Armut durch zu teure normale Güter : Die Teilnahme am kulturellen Leben wird durch reine Privatwirtschaft erschwert. Z.B. Telefon und Internet per DSL, Briefpost. In strukturschwachen Gegenden werden diese Leistungen von Unternehmen entweder gar nicht oder nur zu vielfach höheren Preisen angeboten. Siehe Artikel 15 (1)a.

 

Pflichten und Rechte

Limburger Prinzipien

Für jedes Menschenrecht hat der Staat drei Arten von Verpflichtungen. Mit Staat sind nicht nur die Politiker, sondern auch die Bürger gemeint. Mit Rechten sind die Menschenrechte gemeint.

  • Respektierungspflicht
    Der Staat (und jeder Bürger) ist verpflichtet, Verletzungen der Rechte zu unterlassen;
  • Schutzpflicht
    Der Staat (und jeder Bürger) hat die Rechte vor Übergriffen von Seiten Dritter zu schützen;
  • Gewährleistungspflicht
    Der Staat (und jeder Bürger) hat für die volle Verwirklichung der Menschenrechte Sorge zu tragen, wo dies noch nicht gegeben ist.

 

 

 

 

 

Änderungswünsche

 

Weitere ausführlichere Informationen im großen Fachbuch.

Home

 

Änderungswünsche

Mitgliedschaften in Arbeitskreisen

Reden und Flyer

Pressemitteilungen
Termine

  + Kontakt

Andreas Stollberg
Trainer und Ethikberater